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Re: Goobi 1.6.5 Release Candidate 1 veröffentlicht

 

Liebe Kollegen,

Nach Konsultation mit einem Juristen stellt sich die Situation wie folgt dar: wir haben hier so ziemlich den kompliziertesten Fall den man konstruieren kann, da wir im Code mehrere Phasen durchlaufen:

 *   Mitarbeiter produziert Code als Angestellter einer Uni-Einrichtung
 *   Mitarbeiter macht sich selbstständig und produziert Code im Auftrag der Einrichtung (oder auch anderer Einrichtungen)
 *   Mehrere andere Mitarbeiter der Firma produzieren Code
 *   Andere Einrichtungen steuern Fragmente bei

Auf jeden Fall kann man festhalten:

GDZ als Copyright tragende Einrichtung ist gänzlich ungeeignet, da das Copyright aus dem Urheberrecht entsteht. Dies liegt immer beim Autor, und damit einer natürlichen Person, es sei denn er überträgt das Urheberrecht explizit auf die Einrichtung. Diese erwirbt lediglich Verwendungsrechte. Generell ist diese Unterscheidung nur dann relevant, wenn jemand versuchen möchte eine andere Form der Lizensierung herzustellen, also als der GPL. Dies ist nach bisherigem Stand von keiner Seite aus beabsichtigt.

Was man jedoch unbedingt vermeiden sollte, ist bereits im Code existierende Vermerke zur Urheberschaft zu überschreiben oder zu Löschen.

Pragmatisch schlagen wir folgendes Vorgehen vor:

1) Der vorgeschlagene Header wird für alle Dateien eingesetzt, bei denen bisher KEIN Header und (c) Vermerk vorhanden war, jedoch reduziert um die Zeile

# Copyright 2011, Center for Retrospective Digitization, Göttingen (GDZ)

Da diese gegenüber der grundsätzlichen GPL ohnehin keine relevante und rechtssichere Information enthält.

2) Für die Dateien, die bereits einen Header enthalten haben mit (c) Informationen wird unser "Rahmen" ergänzt, die (c) Spalte wird erweitert um ", Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen". Also etwa:

Copyright 2010, Steffen Hankiewicz, intranda software
wird zu
Copyright 2010, Steffen Hankiewicz, intranda software, Niedersächsische Staats- und Universitätsbibliothek Göttingen

Mit diesem zweistufigen Verfahren haben wir eine einigermaßen konsistente und plausible Situation hergestellt.
Im Übrigen wurde uns verdeutlicht, dass es in diesem Bereich erst einen Prozess gegeben hat (im Zusammehang des Linix Kernels) und sich viele Juristen freuen würden solche Themen anzufassen – die Laufzeit eines Verfahrens würde über mehrere Jahre gehen und niemandem nutzen.

Viele Grüße
Ralf Stockmann




Von: Ralf <Ralf.Claussnitzer@xxxxxxxxxxxxxxx<mailto:Ralf.Claussnitzer@xxxxxxxxxxxxxxx>>
Datum: Fri, 11 Mar 2011 19:22:00 +0100
An: "goobi-release@xxxxxxxxxxxxxxxxxxx<mailto:goobi-release@xxxxxxxxxxxxxxxxxxx>" <goobi-release@xxxxxxxxxxxxxxxxxxx<mailto:goobi-release@xxxxxxxxxxxxxxxxxxx>>
Betreff: [Goobi-release] Goobi 1.6.5 Release Candidate 1 veröffentlicht

Liebe Kollegen,

der Release Candidate Goobi-1.6.5-rc1 "Checkback" ist veröffentlicht. Bitte Überprüfen Sie die Distribution gemäß meiner Email vom 04.03.2011 kritisch und melden Sie etwaige Abweichungen.

http://launchpad.net/goobi-production/1.6/1.6.5-rc1/+download/goobi-1.6.5-rc1.war

Viele Grüße vom BibCamp4!

Ralf Claußnitzer



References